AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma KERN & SOHN GmbH

Stand: 24.11.2020 

1. Allgemeines

  1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bedingungen).
  2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden – insbesondere Einkaufsbedingungen – erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
  4. Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf unseren Webseiten oder in unseren Katalogen und Prospekten stellen kein bindendes Angebot dar.
  5. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, die die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Bedingungen gelten daher auch nur gegenüber solchen Unternehmern oder juristischen Personen.
  6. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Verkaufspreise

  1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen zuzüglich der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
  2. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erst später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit dem Erhalt der Rechnung sofort zahlungsfällig und ohne jeden Abzug spätestens zum in der Rechnung angegebenen letzten Zahlungstermin frei Zahlungsstelle an uns zu bezahlen.
  2. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums in Verzug. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 2.50 € zu berechnen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Zur weiteren Lieferung sind wir dann nur noch gegen Vorauskasse verpflichtet.
  3. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nach unserem freien Ermessen und stets nur zahlungshalber. Bei Wechseln gehen deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung zu Lasten des Kunden.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages noch das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen zu.

5. Lieferzeit, Lieferverhinderung, höhere Gewalt

  1. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche bezüglich Lieferzeiten zu berücksichtigen. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
  3. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder stellt dieser die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (3) und (4) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.
  6. Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
  2. Der Eigentumsvorbehalt gem. Abs. (1) bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen. Dies gilt auch, wenn vom Kunden einzelne Rechnungen bezahlt sind.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren ohne Nachweis Abschläge bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist.
  4. Der Kunde ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, sofern nicht zwischen ihm und seinem Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Rückgaberecht

  1. Sie können bei uns gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen ab Eingang bei Ihnen zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass auftragsspezifische Bearbeitungen, wie z.B. Sonderproduktionen, Kabelverlängerungen, Sondergewichte etc. nicht zurückgegeben werden können.
    Bitte beachten Sie, dass wenn für die Lieferung von bestimmten Waren Prüfungsdienstleistungen erforderlich sind oder bestellt wurden, wie z. B. Kalibrierung, Eichung etc., die hierfür erforderlichen Aufwendungen nach Rückgabe der Ware nicht zurückerstattet werden können. Die Höhe der Aufwendungen dieser Prüfungsdienstleistungen können Sie der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung entnehmen.
  2. Abs. (1) gilt nicht, wenn wir gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind.
  3. Abs (1) gilt auch, wenn wir Ware in Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts zurücknehmen.

8. Teillieferungen, Gefahrübergang, Beförderung der Ware

  1. Wir liefern ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Zoll gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferungen ins Ausland gilt dies auch für zusätzlich anfallende Steuern.
  2. Wir schließen eine Versicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
  3. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
  4. Übernehmen wir im Auftrag des Kunden die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Balingen zum Bestimmungsort des Kunden erfolgt dies auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  5. Ist keine bestimmte Versendungsform mit dem Kunden vereinbart, wählen wir selbst Art und Weg des Versands. Für den Verstand fallen die Kosten gem. unseren Versandbedingungen an. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

9. Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
  5. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Beschränkungen gelten insoweit nicht.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

10. Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Zulassungen in Nicht-EU-Ländern, Normen und Standards

  1. Kunden, die KERN-Produkte in Nicht-EU-Ländern vertreiben wollen, müssen die für einen Betrieb notwendigen Zulassungen der Produkte in dem entsprechenden Land selbst auf eigene Kosten bewirken.
  2. Alle KERN-Produkte entsprechen den einschlägigen Normen und Standards der europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Auslieferung. Kunden außerhalb des europäischen Gemeinschaftsgebietes importieren KERN-Produkte auf eigenes technisches Risiko hin. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass im Bestimmungsland nur solche Produkte von KERN in Verkehr gebracht werden, die den dortigen technischen oder sonstigen Bestimmungen entsprechen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist 72336 Balingen und ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 72336 Balingen zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Im Übrigen ist der Gerichtsstand für Klagen gegen den Kunden das für 72336 Balingen zuständige Gericht, wenn der Kunde nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.