Mit Änderung der nationalen Eich-Gebührenverordnung zum 08.05.2019 gibt es auch eine Änderung der Eichgültigkeit von nichtselbsttätigen Fertigpackungskontrollwaagen.
Dies bedeutet, dass sich die deutsche Nacheichfrist für Fertigpackungskontrollwaagen von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.
Alle weiteren Eichfristen finden Sie hier.